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Gesundheit und Forschung

Omikron BA.2: deutliche virologische Differenzen?

Berlin - Der von Experten aufmerksam beobachtete Omikron-Subtyp BA.2 scheint sich nach neuen Erkenntnissen in bestimmten Eigenschaften deutlich von der bisher dominanten Corona-Subvariante BA.1 zu unterscheiden. Darauf weisen im Preprint – also ohne Überprüfung von Fachkollegen – veröffentlichte Daten mehrheitlich japanischer Forscher hin. Zu den Differenzen zählen die wohl deutlich leichtere Übertragbarkeit von BA.2 sowie die Immunantwort und Pathogenität.

Auf Basis der erfassten Unterschiede bei menschlichen Zellproben im Labor und Infektionsversuchen etwa bei Hamstern schlagen die Autoren einen eigenen Buchstaben des griechischen Alphabets für BA.2 vor – über diese Namensgebung für relevante Corona-Varianten bestimmt die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Untersuchungen legten insgesamt den Schluss nahe, „dass das Risiko von BA.2 für die globale Gesundheit potenziell höher ist als das von BA.1“, heißt es in der Studie. Der wissenschaftliche Leiter des Divi-Intensivregisters, Christian Karagiannidis, äußerte sich auf Twitter wie folgt: „Wir müssen BA.2 sehr gut im Auge behalten. Es scheint biologische Unterschiede zu BA.1 zu geben.“

Politik beschließt Lockerungen

BA.2 gilt in der Debatte um mögliche Corona-Lockerungen als Unsicherheitsfaktor, weil der Subtyp als noch leichter übertragbar eingestuft wird. In Ländern wie Dänemark hat sich diese Variante bereits stark ausgebreitet, in Österreich baut sie ihre Dominanz ebenfalls aus. In Deutschland sieht das Robert-Koch-Institut (RKI) nach aktuellem Kenntnisstand den Subtyp bisher auf recht niedrigem Niveau und weist in seinem letzten Wochenbericht bis zum 30. Januar einen BA.2-Anteil von 8,1 Prozent aus. Zudem schreibt das RKI: „Hinsichtlich der klinischen Charakteristik gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Infektionen mit BA.2 von Infektionen mit BA.1 unterscheiden.“

Die politischen Entscheidungsträger haben indes einen konkreten Stufenplan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen: Bundeskanzler Olaf Scholz und die 16 Ministerpräsidenten einigten sich gestern auf folgende Regelungen: In der ersten Stufe fallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie 2G-Regeln im Handel. Am 4. März soll für Gastronomie und Hotels wieder eine 3G-Regel gelten (geimpft, genesen, getestet). Ab dem 20. März entfallen alle schwerwiegenden Corona-Beschränkungen, „wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, heißt es in dem Beschluss. Am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung will der deutsche Kanzler festhalten. (ag/red)

Weitere Infos: Studie im Preprint

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