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Gesundheit und Politik

EMA gibt grünes Licht für Drittimpfung mit Biontech/Pfizer

Den Haag - Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat am Montag Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff genehmigt. Eine Booster-Impfung komme für Menschen ab 18 Jahren in Betracht. Die dritte Impfung solle frühestens sechs Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis erfolgen. Die nunmehrige Zulassung der dritten Dosis durch die EMA bedeutet, dass eine Verabreichung nun im Rahmen der Produktzulassung erfolgen kann, also nicht mehr „off-label“ ist.

Einige Länder haben bereits damit begonnen, Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen anzubieten. Befürworter einer Drittimpfung argumentieren mit einem erhöhten Schutz vor einer Infektion. Kritiker fordern dagegen, zuerst bislang nicht geimpfte Menschen, etwa in Entwicklungsländern, zu immunisieren. Neben den Unternehmen Biontech und Pfizer hat auch der US-Impfstoffhersteller Moderna eine Zulassung für eine Drittimpfung in der EU beantragt.

Empfehlung bei stark geschwächtem Immunsystem

Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem empfiehlt die EMA eine Auffrischungsimpfung mit Vakzinen von Biontech/Pfizer oder Moderna. Zu diesem Schluss seien die Experten des EMA-Ausschusses für Humanarzneimittel nach der Auswertung von Studien gekommen, teilte die Behörde in Amsterdam mit. Es habe sich gezeigt, dass eine dritte Dosis dieser Impfstoffe bei Patienten, die sich einer Organtransplantation unterzogen haben, die Fähigkeit zur Bildung von Antikörpern gegen das Virus verstärkt. Bis zum Booster sollte in diesem Fall nach der zweiten Corona-Impfung mindestens 28 Tage gewartet werden.

Die EMA stützte sich bei ihren Empfehlungen für Menschen mit intaktem Immunsystem auf Untersuchungen zum Biontech-Impfstoff Comirnaty, die einen Anstieg von Antikörpern bei 18- bis 55-Jährigen zeigten. Die Prüfung entsprechender Studien zum Moderna-Impfstoff Spikevax sei noch im Gange.

Ob ein erhöhtes Risiko für das Auftreten entzündlicher Herzerkrankungen oder anderer sehr seltener Nebenwirkungen nach Auffrischungsimpfungen bestehe, sei derzeit noch nicht bekannt, dies werde aber sorgfältig beobachtet. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass die Entscheidung, ob zusätzliche Impfdosen angeboten würden, bei den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten liege. (ag/red)

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