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Gesundheit und Politik

Österreich kauft Paxlovid – erste Behandlungen ab Mitte März

Wien - Österreich erhält im März mehrere zehntausend Dosen des Covid-19-Medikaments Paxlovid. Ein entsprechender Vertrag mit dem Pharmakonzern Pfizer wurde Ende der vergangenen Woche unterzeichnet, teilte das Gesundheitsministerium mit. Weitere Tranchen-lieferungen seien über das gesamte Jahr 2022 geplant. Erste Behandlungszyklen des aus zwei verschiedenen Tabletten bestehenden Kombinationspräparats würden Mitte März zur Verfügung stehen. Der genaue Ablauf der Abgabe unter Einbeziehung der Ärzteschaft wird derzeit erarbeitet.

Paxlovid hemmt die Vermehrung des Coronavirus in den Körperzellen, erläuterte das Ministerium in einer Aussendung. Dafür muss die Therapie möglichst rasch nach bestätigter Infektion begonnen werden, jedenfalls aber innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn. Die Therapiedauer beträgt fünf Tage. Paxlovid ist zur Behandlung bei Erwachsenen zugelassen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben. Entsprechend der Zulassungsstudie senkt es bei diesen Patienten das Risiko für eine Krankenhauseinweisung oder den Tod um 89 Prozent.

Ob eine Behandlung im konkreten Fall notwendig ist und mit welchem Produkt diese erfolgt, werde von besonders geschulten Ärzten – je nach Bundesland auch von niedergelassenen Medizinern – entschieden.

Zulassungsstudie überzeugt

Erst vergangene Woche war die Zulassungsstudie (Phase III) im „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht worden, die dem Medikament eine hohe Effektivität bescheinigt. Neben der deutlichen Reduktion der Zahl von Spitalsaufnahmen und Todesfolgen durch Covid-19, gelten Präparate dieser Art auch deshalb als vielversprechend, weil sie offenbar einen Effekt gegen die verschiedenen SARS-CoV-2-Varianten aufweisen.

Gleichzeitig ging aus der Studie aber auch hervor, dass es eine Reihe von häufig verwendeten Arzneimitteln gibt, bei denen es zu potenziell schwerwiegenden Wechselwirkungen mit der Medikamentenkombination kommen kann. Auf diese Abklärung müssten verschreibende Ärzte künftig besonders achten. (red/APA)

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