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Gesundheit und Politik

Corona: Deutschland verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate

Berlin - Deutschland hat den Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Das Gesundheitsministerium begründet diesen Schritt mit der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert-Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, hieß es am Montag seitens des Ministeriums.

Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man vor allem mit der Delta-Variante umgehen musste. Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen.“ Und: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Das RKI erläutert: „Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“ Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test „mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.

Neue Empfehlung zu Quarantänezeiten

Das RKI hat Ende der Vorwoche außerdem neue Empfehlungen zu den Corona-Quarantäneregeln veröffentlicht, die seit Samstag gelten. Demnach sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren: Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest „freitestet“.

Für das Ende einer Isolierung muss man zuvor außerdem 48 Stunden ohne Symptome sein. Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern. Bund und Länder in Deutschland hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche auch mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante vereinbart. Generell sollen Absonderungszeiten verkürzt werden und unabhängig von der Virusform gelten.

Auch für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll die Isolierung sieben Tage dauern – aber zum Abschluss soll ein genauerer PCR-Labortest verpflichtend sein. Zudem muss man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein.

Mit einer Auffrischungsimpfung Geboosterte sind künftig von einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten ausgenommen. (ag/red)

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