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Gesundheit und Politik

Deutsches Verfassungsgericht genehmigt Pflegeimpfpflicht

Karlsruhe - Die Coronaimpfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland ist rechtens: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte von Mitarbeitenden im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte nun das höchste deutsche Gericht.

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richter*innen ein. Alternativ bleibe aber nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, sei nicht zu beanstanden.

Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist demnach kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien, sich „die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe“.

Spezielle Impfpflicht seit Mitte März

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Beschäftigte in deutschen Pflegeheimen und Kliniken, aber auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte benötigten den Nachweis ab dem 16. März.

Fehlt der Impfnachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Dieses kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Die Verabschiedung der speziellen Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat hatte eine Klagewelle ausgelöst: In Karlsruhe gingen Dutzende Verfassungsbeschwerden von Hunderten Klägern ein. Überwiegend waren es ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollten. (ag/red)

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