93. Jahresversammlung der DGHNO-KHC

Implantierbare Hörhilfen bei Schwerhörigkeit

Bei den implantierbaren Hörhilfen, die teilimplantierbar oder auch voll implantierbar sein können, hat sich in den letzten Jahren eine Ausweitung der Indikationen von der rein sensorineuralen Schwerhörigkeit hin zu Schallleitungs- und kombinierten Schwerhörigkeiten entwickelt. Dadurch konnte eine Lücke in der Behandlung Schwerhöriger geschlossen werden, die vorher nicht gut zu versorgen waren.

Bei systematischer Betrachtung der für den Ausgleich von Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit zur Verfügung stehenden Hörsysteme können Systeme unterschieden werden, die zur Benutzung keine chirurgischen Maßnahmen erfordern (konventionelle Hörgeräte und ihre Sonderformen), und solche, die mehr oder weniger große operative Eingriffe notwendig machen. Das beginnt mit den knochenverankerten Knochenleitungshörhilfen und geht über die teilimplantierbaren und voll implantierbaren Mittelohrimplantate bis zum Cochlea-Implantat (CI) und in seltenen Fällen auch zum Hirnstammimplantat.

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