© Preyer, LKH Villach

Wenn das Mesh wieder raus muss

Die vaginale Mesh-Chirurgie kam, basierend auf mehreren Warnungen der amerikanischen Food & Drug Administration (FDA) und ausgehend von den USA, aufgrund ihrer Komplikationsträchtigkeit in den 2010er-Jahren zunehmend auch bei uns in Verruf. Initial vielversprechende Ergebnisse wurden bald durch einen Schwall an unerwünschten Ereignissen konterkariert, die zu multiplen FDA-Warnungen, einer Reklassifikation in die Medizinprodukt-Klasse III („high risk“) und letztlich zu einem kompletten Rückruf der Meshes im Jahr 2019 führten.1

Mesh-Komplikationen nach Prolapsoperationen sind, wie alle anderen Arten von Komplikationen, unerfreulich und meist eher komplex zu lösen. Diese grundlegende Tatsache sollte jedem Operateur klar sein. Ein Operateur, der ein Mesh implantiert, soll jedenfalls über die Fähigkeiten verfügen, im Komplikationsfall ein solches auch wieder zu explantieren. Die Explantation hat sich im Falle der vaginalen Meshes als äußerst kompliziert, in manchen Situationen sogar als unmöglich erwiesen. Sie erscheint im Falle von abdominalen Meshes im Vergleich zu vaginalen Meshes zumindest vom Zugang leichter, wenn auch hier die Rahmenbedingungen erschwert sein können.

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