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Genitale Schönheitschirurgie bei der Frau

Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage des Bedarfs und der Gründe für die genitale Schönheitschirurgie bei der Frau und fasst die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen nationalen und internationalen Leitlinien zusammen.

Die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen war bis 2012 gesetzlich nicht explizit geregelt. 2012 trat das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) in Kraft. Dieses neue Gesetz legt sowohl den Begriff der „medizinischen Indikation“ als auch die Qualifikation der durchführenden Personen fest. Mittels Verordnung der Österreichischen Ärztekammer werden die Qualifikationsvoraussetzungen auf Ebene von Mindestfallzahlen festgeschrieben. Weiters müssen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin über eine Anerkennung der Österreichischen Ärztekammer für die Durchführung bestimmter Eingriffe oder Behandlungen verfügen.

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