
Aktuelle Empfehlungen für den Tauchsport

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Heute ist der Tauchsport eine relativ sichere Sportart, wenn sie dem Ausbildungsstand entsprechend mit Vernunft und Sorgfalt ausgeübt wird. Auswertungen von Tauchunfällen haben jedoch gezeigt, dass bei tödlichen Unfällen in bis zu 50% auch ein medizinisches Problem bestand.
Tauchtauglichkeit
Jeder Arzt, der das nötige Fachwissen hat, darf die Tauchtauglichkeit bestätigen. Meist sind es Allgemeinmediziner, Internisten, Pulmologen, HNO-Fachärzte und eigens ausgebildete Tauchärzte. Oft wollen Patienten gleich bei einem Hausarztbesuch die Tauchtauglichkeit unbürokratisch und kostenfrei bestätigt haben. Der Untersucher haftet aber im Schadensfall für seine Bestätigung. Nur Ärzte, die selbst eine Tauchausbildung gemacht haben, können die Anforderungen besser einschätzen. In Österreich gibt es zwei tauchmedizinische Gesellschaften, die ÖGTH (Österreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin) und die ÖGUHM (Österreichische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin), die den interessierten Ärzten spezielles tauchmedizinisches Wissen vermitteln und mit entsprechenden Diplomen bestätigen. HNO-Fachärzte, die kein tauchmedizinisches Spezialwissen haben und nicht aktive Taucher sind, sollten sich trotzdem mit der Tauchmedizin beschäftigen, Bestätigungen allerdings auf ihren Fachbereich einschränken. Auch sollte man darauf hinweisen, dass ergänzend eine pulmologische und eine internistische Untersuchung (Lungenfunktion und EKG) erforderlich sind.
Als HNO-Arzt sieht man in erster Linie jene Patienten, die beim Tauchen Probleme im HNO-Bereich haben. Wer mit dem Tauchsport beginnen möchte, sollte ausreichend fit sein, schwimmen können und nicht an psychiatrischen Erkrankungen oder Panikstörungen leiden. Mit einem Anamnesebogen werden Anzahl der Tauchgänge, Datum des letzten Tauchgangs, taucherischer Ausbildungsstand, Tauchunfälle, Vorerkrankungen, Medikamente und Drogen abgefragt. So sind z.B. zentral wirksame Medikamente und abschwellende Nasentropfen mit dem Tauchsport nicht vereinbar. Die TTU ist keine Kassenleistung; die Kosten richten sich nach dem Untersuchungsumfang und reichen von €40,– bis €200,–. Zwischen dem 12. und 18.Lebensjahr und ab dem 40.Lebensjahr sollte die Tauchtauglichkeit jährlich überprüft werden. Vom 18. bis zum 40.Lebensjahr ist die TTU drei Jahre gültig, sofern sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich verändert hat. Tauchbasen verlangen manchmal anstatt der TTU nur eine medizinische Selbstauskunft anhand eines Fragebogens und eine Tauchunfallversicherung (DAN oder Aquamed).
Umfang der TTU
Die HNO-TTU ist eine private Leistung, die Folgendes beinhalten sollte:
Ausfüllen eines allgemeinen tauchmedizinischen Fragebogens
einen kompletten HNO-Status inklusive Ohrmikroskopie und Beurteilung des Trommelfells unter Valsalva-Manöver (atrophe Trommelfellareale, Hernien?)
Cerumen sollte, wenn vorhanden, entfernt werden.
Störende Gehörgangsekzeme sind zu behandeln.
Nasenendoskopie mit besonderem Augenmerk auf Veränderungen im mittleren Nasengang (Infundibulumbereich – sind die Ostien zu den Nasennebenhöhlen frei?) und Tubenwülste im Nasenrachen
Günstigerweise werden Audiogramm und Impedanzmessung ausgedruckt und dem Taucher mitgegeben – damit ist die Ausgangssituation dokumentiert. Öfters wurden Taucher nach einem banalen Barotrauma mit Infusionen gegen einen Innenohrschaden behandelt, den sie aber schon seit Jahren unverändert hatten.
Folgende HNO-Kontraindikationen sollten beachtet werden:
Cerumen obturans
störende Gehörgangsekzeme
Tubenventilationsstörungen
hochgradig atrophes Trommelfell
chronische Otitis media
jede Art von Schwindel
alle akuten Infektionen
Facialisparese
Recurrensparese
St.p. Stapesplastik
St.p. Tympanoplastik – individuelle Entscheidung nach Lokalbefund
Darüber hinaus gibt es noch viele andere pulmologische, internistische, neurologische, orthopädische und andere Gründe, wieso man vom Tauchsport ausgeschlossen sein kann. Darum ist eine alleinige HNO-TTU etwas problematisch!
ACHTUNG: Taucher wollen ihrem Sport nachgehen und neigen dazu, medizinische Probleme zu verschweigen oder zu bagatellisieren!
Tauchen und Covid-19
Vorläufige Empfehlungen der ÖGUHM für Taucher nach durchgemachter Covid-19-Infektion (Stand 01.05.2020 – www.oeguhm.at):
In Übereinstimmung mit GTÜM, DLRG und VDST erlischt nach einer bestätigten Covid-19-Erkrankung oder -Infektion, auch wenn sie nur „milde“ verlaufen ist, eine aktuelle Tauchtauglichkeit für Sporttaucher (für Berufstaucher nach dem ASCHG und der Taucher- und Druckluftverordnung). Obwohl derzeit noch keine endgültigen validen Daten zu den Pathomechanismen der Covid-19-Infektion vorliegen, gibt es international mehrere Fallberichte, die bei schweren Verläufen über das Bild einer Lungenerkrankung hinaus das Vorliegen einer systemischen Erkrankung im Sinne einer generalisierten Endothelitis mit oftmals auch relevanter Reduktion der Herz- und Nierenfunktion vermuten lassen. Auch bei milden Verläufen sind nach derzeitigem Wissensstand eine mehr oder weniger ausgeprägte Schädigung mehrerer Organsysteme und auch eine Gerinnungsstörung unbekannter Dauer nicht sicher auszuschließen. Somit können auch nach mildem Covid-19-Verlauf bei vormals tauchtauglichen Patienten Beeinträchtigungen der Gesundheit vorliegen, die mit dem Tauchen nicht vereinbar sind, da in deren Folge ein erhöhtes Risiko für ein Lungenbarotrauma, AGE und DCS vorliegen kann. Auch die Ansteckungsgefahr durch Menschen, die keine Symptome haben, ist gegeben.
Aus diesen Gründen empfehlen wir Tauchern nach Covid-19-Infekt vorläufig:
mindestens drei Monate Tauchpause auch nach milden (oder positiv getesteten asymptomatischen) Verläufen
mindestens 6–12 Monate Tauchpause nach schweren Verläufen
Tauchen nach Covid-19-Infektion nur nach neuerlicher TTU durch einen Taucherarzt!
Tauchen nur nach Wiedererlangung der früheren Leistungsfähigkeit (zumindest 100% des Sollwertes der Norm am Ergometer)
nach jeder nachgewiesenen Covid-19-Infektion konservatives „low bubble diving“ für eine bestimmte Anzahl von Monaten – festzulegen bei der TTU (aufgrund der möglicherweise höheren Gefahr einer DCS)
Weitere Empfehlungen für alle Taucher:
vorerst Tauchen nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt
vorerst Anreise nur mit diesen Personen
allgemeine Abstandsregeln zu anderen Personen stets einhalten
Leihequipment vermeiden; falls unumgänglich, nur nach garantierter umfassender Desinfektion durch den Anbieter mit einem geeigneten viruziden Desinfektionsmittel und ausreichender Einwirkzeit
keine Dekompressionstauchgänge, keine „Risikotauchgänge“ wie extremes Bergseetauchen, Höhlentauchen etc. für die Dauer der Covid-19-Krise, wegen Bindung von Einsatzkräften und fraglicher Verfügbarkeit von Druckkammerbehandlungen
Für Berufstaucher erlischt nach einer Covid-19-Erkrankung nach dem ASCHG/Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung die Tauchtauglichkeit und es muss eine neuerliche Untersuchung durch einen ermächtigten Taucherarzt erfolgen. Weitere praktische Empfehlungen zum Tauchen in der aktuellen Situation sind über den Tauchsportverband Österreichs (TSVÖ) zu bekommen (www.tsvoe.at).
Literatur:
beim Verfasser