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Gesundheit und Politik

Zulassungsstopp für ambulante Ärzte in beiden Basel

Basel - Die beiden Kantone Basel-Stadt und Baselland haben in acht von 44 Fachgebieten der ambulanten Versorgung Obergrenzen bei den Neuzulassungen von Ärzten definiert. Die gemeinsame Zulassungssteuerung gilt bereits per 1. April 2022.

Betroffen sind die acht Fachbereiche Anästhesiologie, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Radiologie und Urologie. Dies gaben der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und sein Baselbieter Amtskollege Thomas Weber nun bekannt.

Begründet wurde die Beschränkung der Neuzulassung mit der sehr hohen Ärztedichte und in der Folge hohen Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien in den beiden Basel. So habe der Stadtkanton 2020 im spitalambulanten Bereich schweizweit weiterhin mit 675 Franken die höchsten Ausgaben pro versicherter Person ausgewiesen. Diese würden 125 Franken oder 23 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt liegen.

Laut Engelberger, der auch Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist, fallen 40 Prozent der obligatorischen Krankenversicherungskosten im ambulanten Bereich an. Es könne nicht sein, dass es in einem solchen Bereich mit derart hohen Kosten keine Steuerungsmöglichkeiten gebe.

Kostendämpfung um sieben Millionen Franken

Mit den Obergrenzen möchten die beiden Basel den Kostenanstieg in den acht Fachgebieten um die Hälfte reduzieren. Dies entspricht laut dem Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber in der gemeinsamen Gesundheitsregion jährlich einer Kostendämpfung um rund sieben Millionen Franken.

Für bereits zugelassene Ärzte gilt Besitzstandswahrung. Haus- und Kinderärzte sind von der Zulassungssteuerung nicht betroffen – ambulant psychiatrisch tätige Ärzte ebenfalls nicht. Die Obergrenzen gelten vorerst während einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren, bis der Bund eine Regelung ausgearbeitet hat.

Mit den Obergrenzen soll angehenden Ärzten laut Weber auch eine Perspektive gezeigt werden, in welchen Fachbereichen von den Kantonen Wachstum erwünscht sei und in welchen nicht.

Die beiden Basel sind die ersten Kantone, die nach der Revision des Krankenversicherungsgesetzes 2020 und 2021 die neuen Bundesvorgaben umsetzen. Neu können die Kantone selber bestimmen, ob sie für medizinische Fachgebiete oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte beschränken wollen. Der Bundesrat argumentiert, dass damit eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden soll. (sda/red)

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