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Gesundheit und Politik

Schweiz: nationaler Vertrag zur Qualitätssicherung von Spitälern vereinbart

Bern - Künftig sollen sich Spitäler und Kliniken an national einheitliche Qualitätsmassstäbe halten. Dazu haben der Spitalverband H+ und Dachverbände der Krankenkassen einen Qualitätsvertrag unterschrieben und beim Bundesrat eingereicht.

Die Qualität und die Patientensicherheit in Schweizer Spitälern und Kliniken sollen durch den Vertrag künftig verbindlich, einheitlich und transparent sein. Der Spitalverband H+ und die Krankenkassen-Dachverbände santésuisse und curafutura unterzeichneten dazu einen gemeinsamen Vertrag. Es sei der erste solche Vertrag, teilten die Verbände am Freitag mit. Beteiligt war auch die Medizinaltarif-Kommission UVG.

Genehmigt der Bundesrat den Vertrag, müssen Spitäler und Kliniken künftig Massnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, die von den Vertragspartnern festgesetzt wurden. Auch müssen sie sicherstellen, dass sie kontinuierlich an Verbesserungen arbeiten.

Eine unabhängige Prüfstelle werde die Entwicklung stichprobenartig kontrollieren, hiess es weiter. Das Krankenversicherungsgesetz fordere den Abschluss von nationalen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer.

Der Vertrag berücksichtige bereits bestehende Strukturen und soll es ermöglichen, künftige Qualitätsinitiativen einfacher zu integrieren. Dazu würden die Vertragspartner etwa mit dem Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken zusammenarbeiten. (sda/red)

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