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Gesundheit und Politik

Schweiz: Versicherer sollen Medikamente auch im Einzelfall gleich vergüten

Bern - 40.000 Mal pro Jahr entscheiden Krankenversicherungen individuell über die Vergütung eines Medikaments. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führte am Dienstag aus, inwiefern der Vergütungsprozess einheitlicher werden soll. Demnach entscheiden die Versicherer weiterhin einzeln, vergleichbare Fälle sollen aber einheitlich behandelt werden, so Thomas Christen, stellvertretender Direktor des BAG.

Konkret sieht der vom Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung verabschiedete Vorschlag die Unterteilung von Arzneien in vier Kategorien vor – von einem Preisabschlag von 40, 50 oder 60 Prozent bis zu keiner Vergütung.

Die 40.000 Fälle sind grösstenteils Krebsmedikamente. So komme es bei 60 bis 70 Prozent der Krebsmedikamente für Kinder zu einem Off-Label-Use, erklärt Jörg Indermitte, Sektionsleiter Arzneimittelaufnahme.

Die Verordnungsänderung will auch den steigenden Kosten für Medikamente entgegenwirken. Pro Person stieg der Aufwand für Arzneien von 2014 bis 2020 um 23 Prozent, sagte Christen. Generika seien im Vergleich zum Ausland in der Schweiz doppelt so teuer. Der Vorschlag sieht bei umsatzstarken Generika einen grösseren Preisabstand zum Original vor.

Kritik aus der Pharmabranche

Der Interessenverband der Pharmabranche, Interpharma, hatte die Änderungen kritisiert. Mit dem «starren» Kategorisierungssystem sei weiterhin kein gleichberechtigter Zugang gegeben, teilte Interpharma in einer Medienmitteilung mit. Der Verband forderte statt der Einzelfallvergütung, die Aufnahme von Medikamenten in die Grundversorgung zu verbessern.

Die nötigen Verordnungsänderungen sind bis zum 30. September in der Vernehmlassung. Angepasst werden soll die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Neuerungen will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 in Kraft setzen. (sda/red)

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