Verlagerung von Operationen in den ambulanten Bereich steigt
Bern - Die Verlagerung von operativen Eingriffen vom stationären in den ambulanten Bereich schreitet weiter voran. Die Kosten konnten – wie beabsichtigt – mit den seit Anfang 2019 eingeführten Massnahmen gesenkt werden. Wie gross genau der Einfluss der Corona-Pandemie auf diese Entwicklung war, lässt sich dabei nicht beziffern. Zu diesem Ergebnis kommt das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) in seinem zweiten Monitoring im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das am Montag veröffentlicht wurde.
Die Zahlen würden zeigen, dass die Einführung einer gesamtschweizerischen Liste mit ausgewählten ambulant durchzuführenden Operationen die gewünschte Wirkung habe. Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesundheitsdepartement (EDI) geht davon aus, dass eine ambulante Operation in medizinisch begründeten Fällen patientengerechter ist und weniger Ressourcen beansprucht, wie das BAG schreibt.
Das zweite Monitoring 2020 des Obsan zeige allerdings, dass der Rückgang der stationären Eingriffe 2020 schwächer war als noch im Jahr zuvor. Auch die Zahl der ambulanten Operationen ist demnach im Jahresabstand etwas zurückgegangen.
Weniger ambulante Eingriffe wegen Covid
Das BAG geht davon aus, dass die Abnahme bei den ambulanten Eingriffen auf die Corona-Pandemie-bedingte Aufschiebung nicht dringender Operationen im Frühjahr 2020 zurückzuführen ist.
Das Monitoring zeige, dass die Gesamtkosten (ambulant und stationär) für die sechs Gruppen der Eingriffe auch 2020 leicht zurückgegangen sind, heisst es. Und während 2019 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Rückgang der stationären Kosten durch den Anstieg des ambulanten Aufwandes kompensiert worden sei, seien im Vorjahr die Kosten für ambulante Eingriffe ebenfalls gesunken. (sda/red)
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