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Gesundheit und Politik

Verbände des Gesundheitswesens gründen Gesellschaft für ambulante Arzttarife

Bern - Die wichtigsten Verbände des Gesundheitswesens in der Schweiz stehen kurz vor der Gründung einer Gesellschaft für die Entwicklung ambulanter Arzttarife. Der Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg leitete auf Bitte des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die Vorbereitungsarbeiten.

Wie Schneggs Direktion mitteilte, genehmigten die Vertreter*innen der Verbände am Donnerstag einstimmig die Statuten und einen Aktionärsbindungsvertrag. Beteiligt waren die Krankenkassenverbände santésuisse und curafutura, die Ärztevereinigung FMH, der Spitalverband H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK). Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) war vertreten.

Erarbeitet wurde zudem eine «Zusatzvereinbarung Doppelte Parität». Diese Vereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung der Grundlagen zum Tarif für die Verrechnung ärztlicher Leistungen TARDOC und zu den ambulanten Pauschalen vor.

Die Grundlagen bilden laut Communiqué den Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Organisation. Die Aktiengesellschaft wird unter dem Namen «Organisation für ambulante Arzttarife AG» (OAAT) auftreten.

Gründung bis 30. September geplant

Die Statuten, der Aktionärsbindungsvertrag und die Zusatzvereinbarung werden nun den Verbänden unterbreitet. Sie müssen diese genehmigen. Anschliessend kann, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Beschlussgremien, die Gründung der Aktiengesellschaft vollzogen werden. Dieser Prozess soll bis 30. September über die Bühne gehen.

Die Partner haben sich entschieden, die im Rahmen des Projekts geschaffenen Gremien – eine Arbeitsgruppe und eine strategische Entscheidgruppe («Sounding Board») – weiter zu nutzen. Die beiden Gremien sollen die Erarbeitung der Tarifierungsgrundsätze und des Organisationsreglements für die zu gründende Organisation vorantreiben. Diese Arbeiten erfolgen ausserhalb des Auftrags des BAG.

Immer wieder Anläufe für TARDOC

Der Krankenkassen-Dachverband curafutura und die Vereinigung der Ärztinnen und Ärzte (FMH) hatten dem Bundesrat Ende des vergangenen Jahres eine neue Version von TARDOC vorgelegt. Sie hofften auf ein Inkrafttreten am 1. Januar 2023.

Vor einem Jahr war eine erste Version für einen Ärztetarif vom Bundesrat abgelehnt worden. Somit gilt immer noch die veraltete Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen namens TARMED.

Zuletzt forderten die FMH und der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS) wieder die Einführung von TARDOC – nun per 1. Januar 2024. (sda/red)

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