Neuerung bei Weiterbildung von Ärzten tritt in Kraft
Bern - Dank einer interkantonalen Vereinbarung soll gewährleistet werden, dass in der Schweiz genügend Ärzte ausgebildet werden. Das nötige Minimum von 18 beteiligten Kantonen wurde vor Kurzem erreicht.
Die interkantonale Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) tritt damit in Kraft, wie es kürzlich in einer Mitteilung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hiess. Mit der Vereinbarung werde ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Fachärzten geleistet.
Das dafür nötige Quorum von 18 Kantonen sei im Januar 2022 erreicht worden. Noch nicht dabei sind die Kantone Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz, Tessin und Uri.
Mindestbeitrag für Ärzte-Weiterbildung
Die Vereinbarung war von der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Jahr 2014 verabschiedet worden. Sie legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Standortkantone an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärzten beteiligen. Und sie sorge für einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastung unter den Kantonen, hiess es weiter. GDK-Präsident Lukas Engelberger: «Die Kantone leisten damit einen Beitrag für die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz.»
Die konstituierende Sitzung der beigetretenen Kantone sei an der GDK-Plenarversammlung am 24. November 2022 geplant. Dann sollen auch die definitiven Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen werden.
Je mehr Kantone der Vereinbarung beitreten, desto grösser sei ihre Wirkung. Die noch nicht beigetretenen Kantone seien deshalb eingeladen, die politischen Prozesse für einen Beitritt in die Wege zu leiten, so die GDK. (red)
Weitere Infos: Vereinbarung
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