Corona: BAG empfiehlt Auffrischungsimpfung nach vier Monaten
Bern - Wie in vielen anderen europäischen Ländern wird nun auch in der Schweiz der zeitliche Abstand für eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus verkürzt: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt den dritten Stich vier Monate nach der zweiten Impfdosis. Daten würden zeigen, dass eine Auffrischung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern könne.
Der bessere Schutz gegen die Omikron-Variante, die sich rasch verbreitet, war der Hauptgrund, warum das BAG zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) die Impfempfehlung angepasst hat. Der Booster mit einem mRNA-Impfstoff wird somit neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monaten nach der Grundimmunisierung empfohlen.
Die Verkürzung des zeitlichen Intervalls sei besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem könne dies dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.
Arzt muss auf Off-Label-Use hinweisen
Die Auffrischungsimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist laut Mitteilung durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Der Arzt müsse im Rahmen der Sorgfaltspflicht deshalb Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen und deren Zustimmung einholen.
Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfüge der Bund über genügend Impfstoffdosen, hiess es weiter. Personen, die eine Dosis des Covid-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, empfiehlt das BAG eine Auffrischungsimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs. Voraussetzung sei, dass ein mRNA-Vakzin nicht kontraindiziert sei. (sda/red)
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