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Gesundheit und Politik

Ausnahmeklausel bei Zulassungskriterien soll Ärztemangel in der Schweiz verhindern

Bern - In Kantonen, in denen ein Mangel an Ärzt*innen droht, sollen die Zulassungsvoraussetzungen gelockert werden. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Ausnahmeregelung in die Vernehmlassung geschickt.

Seit Anfang des Jahres sind neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärzte in Kraft. Wer eine ambulante Praxis eröffnen will, muss sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Zudem müssen Ärzte mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.

Dieses letzte Kriterium bereitet den Behörden in einigen Kantonen Schwierigkeiten. Sie haben wegen drohender unzureichender medizinischer Versorgung Alarm geschlagen. Die beiden Gesundheitskommissionen der Räte schlagen deshalb nun vor, dass bei einem Mangel an Ärzten Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gewährt werden können.

Ausnahmeregelung für einzelne Fächer

Am Freitag schickte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die entsprechende Ausnahmeregelung in eine verkürzte Vernehmlassung, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kommission betonte, dass der Grundgedanke der Bestimmung – die Sicherstellung der Leistungsqualität – nicht infrage gestellt werde. Deshalb werde die Ausnahmeregel auf die Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beschränkt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. Oktober 2022. (sda/red)

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