Nationalratskommission will Ärztemangel mit Ausnahmeregelung verhindern
Bern - Seit Anfang des Jahres sind neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärzt*innen in Kraft. Nun fordert die zuständige Nationalratskommission bereits wieder Korrekturen. Konkret brauche es eine Ausnahmeregelung bei unzureichender medizinischer Versorgung.
Ärzte, die eine ambulante Praxis eröffnen wollen, müssen sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sie müssen zudem mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) möchte diese neue Regelung um eine Ausnahme bei unzureichender medizinischer Versorgung ergänzen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen – mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste Ende der Vorwoche mitteilten. Mit der Initiative soll verhindert werden, dass es zu einem Ärztemangel kommt. (sda/red)
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