Krankenversicherung: BAG senkt Labortarife – Spareffekt von 140 Millionen Franken
Bern - Ab 1. August sinken die Labortarife um zehn Prozent. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilte, rechnet man dadurch mit einem Spareffekt von 140 Millionen Franken im Jahr. Weitere Einsparungen von 30 Millionen sollen sich aus einer Einschränkung bei den Vitamin-D-Tests ergeben.
Die Senkung der Tarife gilt so lange, bis das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sämtliche Tarife für Laboranalysen einzeln überprüft und angepasst hat. Der Tarif jeder einzelnen Analyse muss betriebswirtschaftlich und sachgerecht gestaltet sein, wie das BAG schreibt.
Die genaue Überprüfung aller Tarife ist innerhalb einer kurzen Frist nicht möglich. Das BAG rechnet damit, dass die Analyse voraussichtlich bis 2025 dauern wird. Bis dahin gilt als Übergangslösung die lineare Senkung aller Tarife.
Automatisierung hat zugenommen
Als Grund für diesen Schritt nennt das BAG geringere Stückkosten wegen des grösseren Volumens und der gestiegenen Automatisierung, sogenannter Skaleneffekte. Zudem seien die Materialeinkäufe von Schweizer Laboratorien im Vergleich zu den Nachbarländern unverhältnismässig teuer.
Das EDI prüft den Angaben zufolge deshalb weitere lineare Tarifsenkungen, wobei die Laboratorien genügend Zeit für die Umsetzung der entsprechenden Verfügung erhalten sollen.
Die Kürzung wird aufgehoben, sobald das EDI mit der Überprüfung aller Labortarife fertig ist. Ausgenommen von der Kürzung und der differenzierten Prüfung sind die Analysen von Hausärzt*innen.
Grenzen beim Vitamin-D
Weitere Einsparungen von rund 30 Millionen Franken pro Jahr erwartet das BAG aufgrund einer Überprüfung der Vitamin-D-Bestimmung mittels einer systematischen Bewertung medizinischer Verfahren und Techniken (HTA). Darauf basierend muss die obligatorische Krankenversicherung ab dem 1. Juli nicht mehr für alle Vitamin-D-Analysen bezahlen.
Übernehmen werden die Krankenkassen in der Grundversicherung präventive Vitamin-D-Analysen nur noch bei einer Erkrankung an Vitamin-D-Mangel oder bei einem entsprechenden Verdacht. Auch im Behandlungsverlauf wird die Häufigkeit von Kontrollen durch die Analyse eingeschränkt.
Neue Augenbehandlung im Leistungskatalog
Neu in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse nehmen die Behörden die Methode «UV-Crosslinking» auf. Dieses Verfahren kommt BAG-Angaben zufolge bei fortschreitendem Keratokonus zum Einsatz. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut im Auge und eine Abnahme der Sehschärfe.
Die Therapie war seit 2018 aus Sicherheitsbedenken vom Leistungskatalog ausgeschlossen. Eine Überprüfung aufgrund derselben Kriterien wie beim Vitamin-D zeigte, dass das Verfahren sicher und geeignet ist. (sda/red)
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