
Bundesrat: Forschung soll Gesundheitsdaten besser nutzen können
Bern - Die Forschung soll besonders schützenswerte Gesundheitsdaten künftig besser nutzen können. Der Bundesrat lässt die Voraussetzungen abklären, unter denen dies geschehen könnte. Er sieht in den Daten Potenzial für die Gesundheitsförderung.
Aus rechtlichen und strukturellen Gründen sei es heute kaum möglich, gesundheitsbezogene, besonders schützenswerte Personendaten für Forschungsprojekte weiterzuverwenden, schreibt der Bundesrat. Neben der Forschung seien auch Akteure aus Politik, Praxis und Wirtschaft an der Mehrfachnutzung der Daten interessiert.
Der Bundesrat sieht Potenzial, mit Erkenntnissen aus den in immer grösserer Menge verfügbaren Gesundheitsdaten die Gesundheit der Menschen im Land zu fördern. So könnte beispielsweise aufgrund von Datenanalysen das Versorgungsangebot verbessert werden.
Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zum Thema – darin wird auch aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die Forschung Gesundheitsdaten weiterverwenden und auch verknüpfen kann. Dazu gehören gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber auch rechtliche Grundlagen für den Datenzugriff und die weitere Nutzung.
Datenschutz muss gewährleistet werden
Dem Bundesrat schwebt ein System für die Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Dass der Austausch und die Bearbeitung rechtskonform und sicher erfolgen, könnte eine nationale Koordinationsstelle sicherstellen. Festgehalten wurde jedenfalls, dass bei allem der Datenschutz gewährleistet sein muss.
Der Bundesrat beauftragte das für die Gesundheitsversorgung zuständige Departement des Innern (EDI), die Voraussetzungen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten zu klären. Fachleute der Bundesverwaltung und externe Fachpersonen sollen einbezogen werden. Ergebnisse sollen dem Bundesrat bis Ende 2023 vorliegen. (sda/red)
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