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Patientendossier: Baume-Schneider holt Tipps aus Österreich

Das elektronische Patientendossier stand auf der Agenda eines Besuches von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in Österreich. Doch beim dortigen Pendant läuft nicht alles rund. Wochenbulletin kennt die Hintergründe.

Bern/Wien. Die Sozial- und Gesundheitsminister:innen aus der Schweiz, Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Luxemburg vereinbarten bei einem informellen Treffen in Österreich (Wachau) zu Wochenbeginn einen engen Austausch von Informationen, Expertise und Best-Practice-Beispielen. Zudem sollten Forschungslücken geschlossen und die Datenerhebung verbessert werden. Am Rande des Treffens fand auch ein bilateraler Austausch von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider mit dem österreichischen Gesundheitsminister Johannes Rauch über die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das elektronische Patientendossier statt. Österreich hat mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ein ähnliches System im Einsatz. Aufgrund ihrer vergleichbaren Gesundheitssysteme sei dieser Erfahrungs- und Gedankenaustausch sehr wertvoll gewesen, sagte Baume-Schneider.
Seit 2020 wird in der Schweiz bekanntlich das elektronische Patientendossier (EPD) vom Gesetzgeber schrittweise eingeführt. Die Eröffnung soll einfach und vor allem auch sicher sein, geht es doch um sensitive medizinische Informationen, die über ein dezentrales Ablagesystem durch Ärzt:innen verfügbar gemacht werden sollen. Das EPD ist ein Ablagesystem für behandlungsrelevante Informationen und enthält Kopien von Aufzeichnungen der elektronischen Krankengeschichte. Die Teilnahme am EPD entbindet Ärzt:innen nicht von der Dokumentationspflicht in Form einer Krankengeschichte. Patient:innen, welche ein EPD eröffnen, entscheiden selbst, welche Informationen sie mit anderen Gesundheitsfachpersonen teilen wollen.
Die österreichische ELGA ist ähnlich konzipiert und wurde 2013 eingeführt. Davor war allerdings zehn Jahre darüber diskutiert und verhandelt worden. Das System besteht aus einem ELGA-Portal für Bürger:innen, einem zentralen Patientenindex, einem Index der Gesundheitsdiensteanbieter:innen, einem Berechtigungs- und Protokollierungssystem und lokalen ELGA-Bereichen. Die Daten werden nicht zentral gespeichert, sondern dort, wo sie entstehen. Über ein Zugriffssystem sehen Ärzt:innen, welche Daten vorhanden sind, und können diese abrufen. Für Patient:innen ist das System verpflichtend, es gibt aber eine Opt-out-Möglichkeit, die von rund 3 Prozent der Menschen bisher genutzt worden ist. Im System selbst sind bisher nur Spitalentlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde, aber keine Daten aus dem extramuralen Bereich. ELGA-Anwendungen sind neben dem e-Befund auch eine e-Medikation, die seit 2022 eine Übersicht über verordnete und von Patient:innen selbst gekaufte Medikamente bietet – wenn diese die Medikamente eintragen lassen.
Die Elektronische Gesundheitsakte sei nach wie vor alles andere als eine deutliche Arbeitserleichterung, sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzt:innen. Ärzt:innen würden viel zu viel Zeit vor dem Computer mit der Suche nach Befunden und weiteren Daten verbringen. Die Folge: «Umfragen unter Spitalärzten zeigen immer wieder, dass mehr als 70 Prozent ELGA nicht als nützlich oder hilfreich wahrnehmen», sagt Mayer. Denn in den Spitälern, aber nicht nur dort, sei Effizienz angesichts des Personalmangels und des hohen Patientenaufkommens ein wichtiges Gebot. Die Idee der Elektronischen Gesundheitsakte sei richtig, sie müsse nur gut umgesetzt werden: «Wenn das handschriftliche Ausfüllen einer Patientendatei schneller und besser funktioniert als ELGA, dann stimmt etwas nicht», kritisiert Mayer. (rüm)

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