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Es braucht neue Konzepte

Zwangsmaßnahmen: nachher – vorher – weniger

Die Psychiatrie bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Zwangsvermeidung und staatlichem Ordnungsauftrag. Um Zwang auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, muss die vollständige Vermeidung zum Ziel gesetzt werden. Die Weiter- und Neuentwicklung von Versorgungskonzepten in und außerhalb der Psychiatrie sind notwendig, um dieses Ziel zu verfolgen.

Die Versorgungspsychiatrie befindet sich in einem gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Spannungsfeld, dessen Extreme in den letzten Jahren zahlreich diskutiert wurden. Einerseits ist die Psychiatrie mit Pflichtversorgung befugt und verpflichtet, Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung durchzuführen. Wird dieser Seite zu viel Bedeutung zugemessen, wird die Psychiatrie zur Ordnungshüterin und es entsteht ein starker Bezug zum Justizsystem. In der Folge stehen bei der Behandlung die Sicherung und der Ordnungsauftrag im Vordergrund, der psychiatrische Behandlungsauftrag gerät in den Hintergrund. Dem entgegenstehend gibt es andererseits – verstärkt seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention – Vertreter:innen, die eine Psychiatrie grundsätzlich ohne jegliche Art von Zwang fordern. Behandlungen sollen nur freiwillig und mit ausschließlicher Orientierung am Behandlungsauftrag erfolgen. Die Gefahr ist dabei allerdings eine Loslösung der Psychiatrie von einer Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und vom daran gebundenen Versorgungsauftrag. Infolgedessen wäre auch die Sicherheit eines Behandlungsplatzes nicht mehr gegeben.

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