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SGSPP-Nachrichten Nr. 23/4-2023

Anti-Doping-Bestimmungen: Was ist bei Ausnahmebewilligungen zu beachten?

Die meisten in der Psychiatrie eingesetzten Substanzen sind im Sport erlaubt. Bei Stimulanzien wird jedoch eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) benötigt, weswegen für Ärzt:innen in der Betreuung von Athlet:innen spezifische Kenntnisse notwendig sind. Erfahren Sie hier mehr über die Umsetzung dieser Regelungen.

Anti-Doping-Bestimmungen haben den Zweck, fairen Sport zu fördern und Athlet:innen sowie deren Gesundheit zu schützen. Zahlreiche Substanzen sind aufgrund einer möglichen Leistungssteigerung entweder nur während des Wettkampfs oder auch ausserhalb des Wettkampfes verboten, und ein Nachweis dieser Substanzen im Rahmen einer Dopingprobe kann zu Sanktionen für die betreffenden Athlet:innen führen. Betreuungspersonen – inklusive behandelnder Ärzt:innen – können bei einem wissentlichen Verstoss aber ebenso sanktioniert werden.1

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