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Widerspruchsregelung für Organspende kommt

Da zu wenige Menschen festhalten, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten, wird die Widerspruchsregelung eingeführt: Sie kommt Ende 2027.

Bern. Die Widerspruchsregelung besagt, dass jemand, der nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, dies festhalten soll. Liegt keine Entscheidung vor, wird der Widerspruchsregelung folgend davon ausgegangen, dass die verstorbene Person mit der Organspende einverstanden ist. Meinen Angehörige, dass ein Verstorbener keine Organe spenden möchte, können sie aber immer noch der Organentnahme widersprechen. Voraussichtlich Ende des Jahres 2027 werde die Widerspruchsregelung eingeführt, heisst es seitens des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Derzeit würden zu wenige Menschen festhalten, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, teilt die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant mit, die alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten organisiert. Oft führe das dazu, dass sich die Angehörigen gegen eine Spende entscheiden und Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten, sterben. Im vergangenen Jahr waren das 67.

Derzeit empfiehlt Swisstransplant, seine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende den Angehörigen mitzuteilen und diese zusätzlich festzuhalten. Das am besten auf einer Organspende-Karte, in einer Patientenverfügung oder einem elektronischen Patientendossier. (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)/Swisstransplant

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