Übersicht über Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln
Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrechungen bei lebenswichtigen Arzneimitteln werden von einer Meldestelle des Bundes erfasst. Das System besteht seit mittlerweile zehn Jahren und hat sich bewährt.
Bern. Anbieterinnen und Anbieter von lebenswichtigen Humanarzneimitteln müssen bereits seit 2015 Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrechungen melden. Dies an die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Das somit seit zehn Jahren bestehende System hat sich bewährt.
Ziel ist es, Medikamentenengpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu setzen. Besteht für ein gemeldetes Arzneimittel eine Lagerpflicht, kann die Versorgungsstörung zum Beispiel durch eine Freigabe des Medikaments aus dem Lager überbrückt werden. Je nach Art des Arzneimittels besteht so die Möglichkeit, einen Marktbedarf von zwei bis vier Monaten zu decken. (sst)
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)
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