
Organtransplantationen: Neuregelung wird noch länger dauern
Die geplante Widerspruchsregelung bei Organspenden wurde vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Das dazugehörige Register soll nach derzeitiger Planung ab 2026 zugänglich sein.
Bern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung Anfang Mai 2024 die Änderung der Transplantationsverordnung zur Umsetzung der 2022 vom Volk angenommenen Widerspruchslösung in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem soll ein Register geschaffen werden, in dem ein Widerspruch oder eine Zustimmung zur Organspende festgehalten werden kann. Mit der Widerspruchsregelung wird es möglich sein, einer Person nach ihrem Tod Organe, Gewebe und Zellen zu entnehmen, sofern sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat.
Der Bund erstellt dazu ein Register, in dem ein Widerspruch oder eine Zustimmung zur Organspende sowie eine Vertrauensperson erfasst werden können. Falls eine Person ihren Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat, werden die Angehörigen miteinbezogen. Sie werden gefragt, ob sie den Willen der Person kennen, beispielsweise aufgrund von Gesprächen. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder annehmen, dass dies der Wunsch der betroffenen Person ist. Wenn kein Familienmitglied und keine von der verstorbenen Person benannte Vertrauensperson erreichbar sind und die Person ihren Willen nicht festgehalten hat, dürfen keine Organe entnommen werden.
Der Entwurf zur Änderung der Transplantationsverordnung sieht auch vor, dass für bestimmte seltene oder neue Transplantationen (zum Beispiel Gesicht oder Hände) weiterhin die Zustimmungslösung gilt, und regelt die Fristen, innerhalb derer die Angehörigen ihren Widerspruch geltend machen können und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen durchgeführt werden dürfen. Die Einführung der Widerspruchslösung setzt eine regelmässige und umfassende Information der Bevölkerung – einschliesslich der fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen – voraus.
Dazu erfolgen Informationskampagnen. Die Änderung der Transplantationsverordnung, die bereits im Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet und in einer Volksabstimmung im Mai 2022 angenommen wurde, befindet sich bis zum 21. August 2024 in der Vernehmlassung. Für die Identifizierung im geplanten Register wird die elektronische Identität (e-ID) verwendet – das Inkrafttreten der Widerspruchsregelung hängt somit vom Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die elektronische Identität ab, das nach derzeitiger Planung 2026 erfolgen sollte. Es bleibt auch in Zukunft möglich, seinen Willen zur Organspende auf andere Weise zu äussern, zum Beispiel via eine Organspende-Karte.
Indes verzeichnete Swisstransplant im Vorjahr so viele Organspenden von Verstorbenen und transplantierte Personen wie noch nie. Und dies trotz hoher Ablehnungsrate durch die Angehörigen bei oftmals unbekanntem Willen der verstorbenen Person. Hat die/der Sterbende eine Spende der eigenen Organe oder der Gewebe vorgesehen, wird diese Möglichkeit nach medizinischen Richtlinien geprüft. Im Jahr 2023 gab es auf Basis dieser Vorgaben 200 Personen, die ihre Organe spenden konnten, gab Swisstransplant bekannt. Insgesamt erhielten 675 Personen auf der Warteliste ein dringend benötigtes Organ.
Die 73 Detektionsspitäler meldeten 225 Personen für die Evaluation einer Organspende nach dem Tod an Swisstransplant. 225 Familien sagten, im Sinn der verstorbenen Person, Ja zur Organspende. Diese Zahl ist hoch, beachtet man die Ablehnungsrate von 58 Prozent. 200 von ihnen wurden effektiv Organspender:innen. Bei 25 Verstorbenen konnten letztendlich keine Organe zugeteilt werden. (kagr/ehs)
Quelle: Medienmitteilung Bundesamt für Gesundheit/Swisstransplant
Service: Jahresbericht
Das könnte Sie auch interessieren:
Report: Pflegepersonal wieder zufriedener
Trotz steigender Arbeitsbelastung zeigt sich das Pflegepersonal in Schweizer Spitälern resilient und zufriedener. Das und weitere spannende Erkenntnisse zeigt der neue Spitalpflegereport.
Gesundheitskosten in der Schweiz: Tendenz weiter steigend
Im Jahr 2023 sind die Gesundheitskosten in der Schweiz um 2,4 Prozent gestiegen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird sich dieser Trend 2024 fortsetzen.
Neue Direktorin für das Bundesamt für Sozialversicherungen
Die promovierte Juristin Doris Bianchi wird per 1. September 2025 ihre neue Aufgabe als Direktorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) antreten.