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Mindestfranchise soll erhöht werden

Mehr als zwanzig Jahre nach der letzten Erhöhung soll die Mindestfranchise nun wieder erhöht werden. Auch ist die Einführung eines Anpassungsmechanismus geplant.

Bern. Von jährlich 300 Franken auf 400 Franken soll die Mindestfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) angehoben werden. Damit möchten laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Bundesrat und das Parlament die Eigenverantwortung der Versicherten für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen stärken beziehungsweise die Versicherten dazu bringen, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein.

Für die Massnahme ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) nötig. Im Zuge dieser Änderung soll auch ein Anpassungsmechanismus eingeführt werden. Dieser sieht vor, dass die Mindestfranchise angepasst wird, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten unter den Schwellenwert von 13,5 Prozent der Bruttoleistungen der OKP fällt. In den vergangenen Jahren lag die Kostenbeteiligung schweizweit zwischen 13,4 und 13,9 Prozent.

Die Anpassungen sollen die finanzielle Belastung der OKP reduzieren und zu einer Senkung der Krankenkassenprämien führen. Seit der letzten Erhöhung der Mindestfranchise sind mehr als zwanzig Jahre vergangen: Sie erfolgte 2004, damals stieg die Mindestfranchise von 230 auf 300 Franken. (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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