
Medizinische Grundversorgung in Alters- und Pflegeheimen
Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften legt Massnahmen zur medizinischen Versorgung von alten Menschen vor.
Bern. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften «beobachtet mit Sorge», dass die rechtlich und ethisch geforderte medizinische Grundversorgung von Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen (APH) gefährdet ist. Wegen der demografischen Entwicklung, zunehmender Knappheit an medizinischen Fachpersonen, unzureichender Abgeltungen und weiterer Herausforderungen werde die Versorgung immer schwieriger. In einer neuen Stellungnahme empfiehlt die ZEK zehn Massnahmen zur Verbesserung der Situation. Der Hintergrund: Im Jahr 2022 lebten in der Schweiz insgesamt 160 624 Personen in einem APH. 62% aller Menschen verbringen ihr letztes Lebensjahr ganz oder teilweise im APH. Gemäss Prognosen wird sich der Anteil der über 80-jährigen Menschen bis zum Jahr 2040 verdoppeln. Für die stationäre Betreuung von pflegebedürftigen Menschen müssten gemäss diesen Schätzungen bis 2040 ca. 900 zusätzliche APH mit insgesamt 50 000 Plätzen geschaffen werden.
Bewohnende von APH seien ein sehr verletzlicher Teil der Gesellschaft. «Sie sind besonders vulnerabel aufgrund ihrer Gebrechlichkeit, einer oftmals bestehenden Urteilsunfähigkeit bei fortgeschrittener kognitiver Beeinträchtigung, aber auch ihrer Lebenssituation in einer Pflegeinstitution, die häufig der Ort ihres Sterbens ist. Angesichts der Abhängigkeit resp. Pflegebedürftigkeit ist das Schutzbedürfnis sehr hoch zu gewichten», schreibt die ZEK. Da diese Menschen in der Regel von
mehreren chronischen Erkrankungen in einem fortgeschrittenen Stadium betroffen seien, bedürfen sie einer regelmässigen, sorgfältigen medizinischen Behandlung in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Pflegefachpersonen, der Ärzteschaft und anderen Fachkräften sowie – so vorhanden und erwünscht – mit den nahestehenden Personen.
Die ZEK hat aus diesem Grund eine Stellungnahme erarbeitet, die zehn Massnahmen festhält zur verbesserten Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen Grundversorgung in den APH:
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Strukturierung und Formalisierung der Versorgung und Zusammenarbeit
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Berücksichtigung geriatrischer, gerontopsychiatrischer und palliativmedizinischer Expertise
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Einbezug von Ethikberatung
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Sicherstellung des elektronischen Datenaustauschs und des Zugangs zu medizinischen Informationen
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Umsetzung einer finanziellen Abgeltung von übergeordneten ärztlichen Leistungen
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Einführung einer sachgerechten Tarifstruktur
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Sicherung der ärztlichen Grundversorgung
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In Masterstudiengängen mit Schwerpunkt APN Vertiefung in Langzeitpflege ermöglichen
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Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit
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Ausbau der Versorgungsforschung (red)
Quelle: SAMW-Mitteilung
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