Krankenversicherer: Einsatz der Erträge für Prämiensenkung bleibt freiwillig
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Anders als in einem Postulat vorgeschlagen, sollen die Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet werden, ihre Erträge für die Prämiensenkung einzusetzen. Dies soll weiter freiwillig bleiben.
Bern. Aktuell haben die Krankenversicherer die Möglichkeit, einen Teil ihrer Kapitalerträge zur Prämiensenkung und damit zur finanziellen Entlastung der Versicherten einzusetzen. Und das tun dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zufolge auch die meisten Krankenversicherer, vor allem wenn es um ihre Solvenz gut bestellt ist.
In einem Postulat wurde nun vorgeschlagen, dass die Krankenversicherer dazu verpflichtet werden sollen, ihre gesamten Kapitalerträge von den Kosten abzuziehen, die durch die obligatorische Krankenversicherung zu decken sind. Der Bundesrat prüfte das Postulat und kam zu dem Schluss, dass eine Abkehr vom aktuellen freiwilligen System nicht notwendig ist, da sich dieses System bewährt hat.
Und noch etwas spricht laut Bundesrat dafür, die bewährte Praxis beizubehalten: Zum einen würden dadurch zusätzliche Prämienschwankungen vermieden, zum anderen könnten die Krankenversicherer ihre Kapitalerträge bei Bedarf zur Bildung von finanziellen Reserven verwenden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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