 
Kein Geld mehr für Corona-Überwachungs-Systeme
Die Finanzierung der Überwachung der grippe- und covidbedingten Hospitalisierungen läuft aus. Das BAG möchte mit einer Revision des Epidemiengesetzes eine neue Basis schaffen.
Bern. Die Überwachung der grippe- und covidbedingten Hospitalisationen läuft Ende August 2024 aus. Die Finanzierung des «Hospital Based Surveillance»-Systems (CH-SUR) erfolgte gestützt auf befristete Kredite, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Pandemie gewährt wurden. Da diese auslaufen und das BAG aufgrund der Sparvorgaben des Bundes mit Kürzungen konfrontiert ist, kann die spitalbasierte Überwachung der Krankheitsverläufe in der derzeitigen Ausgestaltung insbesondere aufgrund der beschränkten Automatisierung und des hohen Ressourcenbedarfs nicht weitergeführt werden. Während der Pandemie waren 20 Spitäler daran beteiligt, derzeit dokumentieren noch sechs Spitäler entsprechende Krankheitsverläufe. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden zunächst auf freiwilliger Basis Anzahl, Dauer und Verlauf von grippebedingten Hospitalisationen erfasst. Im März 2020 wurde das System erweitert, um auch schwere Krankheitsverläufe mit Spitalaufenthalt bei Covid-19 zu dokumentieren. Im Fall einer erneuten Krisensituation könnte das System reaktiviert werden.
Während der Corona-Pandemie wurde zudem mit befristeten Mitteln ein Abwassermonitoring aufgebaut. Dieses ermöglicht es, grossflächig Daten zur Viruslast und zum Anteil der zirkulierenden Virusvarianten in der Bevölkerung der Schweiz zu erhalten. Diese Daten spiegeln den Trend und die Entwicklung von Infektionswellen wider und umfassen heute 14 Kläranlagen, die rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung abdecken. Der Bund arbeitet mit seinen Partnern an Lösungen, auch dieses System weiterzuführen. Das BAG schlägt dazu eine Revision des Epidemiengesetzes vor, unter anderem mit dem Ziel, eine rechtlich und finanziell langfristig gesicherte Grundlage für die Surveillance-Systeme für übertragbare Krankheiten zu schaffen. Man stehe ausserdem regelmässig im Austausch mit den Kantonsärzt:innen, um sicherzustellen, dass Bund und Kantone rasch reagieren können, sollte sich die Covid- oder Grippelage grundlegend verändern, heisst es in einer Medienmitteilung.
Andere Systeme, die Indikatoren zur Krankheitslast liefern, werden fortgeführt. Dazu gehören insbesondere die Labormeldungen und das Sentinella-Meldesystem: Die im Labor nachgewiesenen Fälle aller meldepflichtigen Krankheiten werden weiterhin erfasst. Zu den meldepflichtigen Befunden gehören auch Covid-19 und Grippe. Zahlreiche Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen sowie ambulant tätige Internist:innen dokumentieren darüber hinaus im Rahmen des Sentinella-Meldesystems akute respiratorische Infektionen sowie grippeähnliche Erkrankungen. Patient:innenproben werden zudem stichprobenmässig auf respiratorische Viren untersucht. Daraus ergeben sich Informationen zur Zirkulation verschiedener Viren. (kagr)
Quelle: Medienmitteilung des BAG
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