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Gesundheitswesen: «Nein» zu automatischem Teuerungsausgleich

Die Teuerung soll sich nicht automatisch auf die Tarife im Gesundheitswesen auswirken. Das hat der Bundesrat nun in einem Bericht festgehalten.

Bern. Die Ärzteschaft, aber auch nichtärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Hebammen werden für ihre Leistungen im Gesundheitswesen über bestimmte Tarife entschädigt. Diese legen die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer gemeinsam fest.

Der Bundesrat sollte nun prüfen, wie sich die Teuerung, die nach einem Anstieg in den Jahren 2022 und 2023 jetzt wieder deutlich tiefer ist und im Jahresschnitt 2025 bei nur 0,2 Prozent lag, auf die Tarife auswirkt. Geprüft werden sollte auch, welche Instrumente zur Verfügung stehen, um die Teuerung zu berücksichtigen. Dies besonders bei nichtärztlichen Leistungserbringern, deren Löhne sich anders als zum Beispiel jene der Fachärztinnen und -ärzte nur gering erhöhten oder stagnierten, wie es in dem Bericht des Bundesrats heisst. Das Ergebnis der Prüfungen: Die Teuerung beeinflusst Personalkosten, Mietkosten, Material- und Energiekosten.

Einer Automatisierung der Tarifanpassung durch einen automatischen Teuerungsausgleich erteilte der Bundesrat dennoch eine Absage. Sein «Nein» erfolgte, weil die Automatisierung laut eigenen Angaben «weder erforderlich noch sachgerecht» sei. Sofern «aussagekräftige Daten» zu dem Einfluss der Teuerung auf die Kosten vorliegen, könne die Teuerung aber auf Basis des Tarifrechts von den Tarifpartnern in den Tarifverträgen berücksichtigt werden. (sst)

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft/News Service Bund

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