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30 Fälle von Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht

Die aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH stellte 2025 30 Fälle von Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht fest. Neu eingereicht wurden 83 Anträge.

Bern. Entsprach die Behandlung dem medizinischen Standard der Behandlung? War die Institution adäquat organisiert? Dies sind die Kernfragen beim Erstellen von Gutachten durch die aussergerichtliche Gutachterstelle des Berufsverbands der Schweizer Ärzte «Foederatio Medicorum Helveticorum» (FMH). In 30 Fällen mussten die Fragen 2025 mit «Nein» beantwortet werden, die Sorgfaltspflicht war also verletzt worden, was weitere rechtliche Verfahren nach sich zog. In 13 Fällen stellten die Gutachter fest, dass die Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden war. In zwölf der insgesamt 55 Fälle, die eingereicht wurden, wurden die Gutachten nicht fertiggestellt.

In den Jahren von 1982 bis 2025 war die Sorgfaltspflicht der FMH-Statistik zufolge am weitaus meisten von Ärzten oder Institutionen aus dem Fachbereich der orthopädischen Chirurgie verletzt worden, nämlich 335-mal. Auf Platz zwei der Häufigkeit der Sorgfaltspflichtverletzung folgte mit 326-mal die Chirurgie, auf Platz drei mit 197-mal die Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Platz vier mit 192-mal die allgemeine innere Medizin. Bei den meisten übrigen Fachbereichen bewegten sich die Zahlen in niederen zwei- und einstelligen Bereichen, in etlichen waren keine Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt worden. In der Chirurgie und der orthopädischen Chirurgie wurden in den 43 Jahren bis 2025 mit 894 und 886 auch die weitaus meisten Gutachten erstellt. 520 waren es in der allgemeinen inneren Medizin, 510 in der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Das Team der Gutachterstelle besteht aus drei Rechtsanwältinnen, einer Juristin, vier Fachspezialistinnen und einer Sekretärin. Die Tätigkeit wird von einem vierköpfigen wissenschaftlichen Beirat überwacht. (sst)

Quelle: Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH)/Berufsverband der Schweizer Ärzte

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