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Arzneimittel: Versorgungssicherheit wird gestärkt

Kürzlich ist die Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht verschiedener Arzneimittel-Wirkstoffe in Kraft getreten. Das stärkt die Versorgungssicherheit.

Bern. Acht Wirkstoffe unterstehen mit dem In-Kraft-Treten der neuen Melde- und Lagerpflicht am 15. Januar neu der Meldepflicht, fünf wurden vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) neu der Lagerpflicht unterstellt. Jene, die nun zu den insgesamt rund 330 Wirkstoffen zählen, die der Meldepflicht unterstehen, sind Wirkstoffe für Arzneimittel, die in der Intensivmedizin in Spitälern gebraucht werden, und solche, die zu der Wirkstoffgruppe der systemischen Glukokortikoide zählen. Insgesamt zirka 120 Wirkstoffe unterliegen nun der Lagerpflicht. Neu hinzugekommen sind Wirkstoffe für Arzneimittel zur Blutdrucksenkung und zur Beruhigung.

Die Neuerungen stärken die Versorgungssicherheit mit wichtigen Arzneien in und ausserhalb von Spitälern. Denn Hersteller oder Vertreiber von Arzneimitteln mit Wirkstoffen, die der Meldepflicht unterliegen, müssen der Meldestelle im BWL melden, wenn Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche bestehen. Auch müssen sie darüber informieren, wie lang das Problem bestehen bleiben wird und ob es alternative Arzneimittel gibt.

Mithilfe der digitalen Heilmittelplattform informiert die Meldestelle dann alle Akteure über die jeweils aktuelle Versorgungssituation. Auch die Lagerpflicht gilt für alle Händler und Produzenten von Arzneimittel-Wirkstoffen, die der Pflicht unterliegen. Kann der Markt die Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen, wird auf die Pflichtlager zurückgegriffen. So lässt sich der Bedarf zwei bis drei Monate lang decken. (sst)

Quelle: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)

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