
Swissmedic rät bei Fenchel zur Vorsicht
Diskutiert wird in Fachkreisen schon länger über die Sicherheit von Tee-Zubereitungen, die Estragol enthalten. Nach einer Bewertung durch die europäische Arzneimittelagentur EMA gibt es nun auch eine vorläufige Empfehlung von Swissmedic.
Bern - Dem Fenchel werden traditionsgemäss entblähende und krampflösende Eigenschaften zugeschrieben. Fencheltee und andere Arzneimittel mit Fenchel werden oft von Schwangeren konsumiert und an Säuglinge abgegeben. Im Fenchel ist natürlicherweise Estragol enthalten. Neueste Studien weisen darauf hin, dass Estragol in hohen Mengen möglicherweise schädlich für die Gesundheit sein kann. Die Relevanz der bisher vorliegenden Daten für den Menschen ist noch nicht abschliessend geklärt und Gegenstand der weiteren Forschung, teilt Swissmedic mit.
Im Zuge der Diskussion über die Sicherheit von Tee-Zubereitungen, die Estragol enthalten, liegt auch eine Bewertung durch die europäische Arzneimittelagentur EMA vor. Sie hat angesichts der langjährigen weiten Verbreitung von Produkten, die Fenchel enthalten, zu einer Verunsicherung bei den Anwender:innen gesorgt.
In einer weiteren Aufarbeitung der Daten, die speziell für Estragol zur Verfügung stehen, wurde anhand von Tierversuchen mit sehr hohen Dosen von Estragol eine Hepatokanzerogenität in zahlreichen Studien nachgewiesen. Dies ist insofern trotz dieser ungewöhnlich hohen Dosen von Bedeutung, als der tatsächliche Gehalt von Estragol in Fencheltees ausserordentlich stark schwanken kann, heisst es aus der EMA.
Bei Tees ist eine exakte Dosierung des Wirkstoffes nicht möglich, erklärt Swissmedic. Faktoren wie etwa die Wassertemperatur und -menge oder die Dauer des Ziehenlassens haben Einfluss auf die Menge der Inhaltsstoffe, die herausgelöst und somit konsumiert werden.
Aus diesen Gründen empfiehlt Swissmedic folgendes:
• Anwendung bei Kindern unter 4 Jahren nur in Absprache mit einer Medizinalperson
• Keine Anwendung während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit
Swissmedic ist in Kontakt mit den Zulassungsinhaberinnen der entsprechenden Produkte und wird bei Bedarf Massnahmen ergreifen (z.B. Anpassung der Packungsbeilage). Es gibt aktuell 8 zugelassene Arzneimittel mit Fenchel. (red)
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