
Kostenbremse: So soll der Prämienanstieg gedämmt werden
Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» vorgelegt. Über bestimmte Ziele sollen nun unter anderem auch die steigenden Prämien der Krankenversicherung eingedämmt werden.
Bern. Die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen soll, wenn es nach dem Bund geht, in Zukunft das Kostenwachstum zulasten der obligatorischen Krankenversicherung bremsen. Das ist zumindest der Grundgedanke des indirekten Gegenvorschlags zur «Kostenbremse-Initiative», die die Schweizer:innen am 9. Juni 2024 abgelehnt haben. An seiner Sitzung vom 29. Januar dieses Jahres hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Bei dem Vorschlag geht es konkret um die Einführung eines Kostendämpfungsziels, das in der Folge «medizinisch nicht begründbares Mengen- und Kostenwachstum» reduzieren und so die Qualität der medizinischen Versorgung steigern soll. Auch der Prämienanstieg soll damit eingedämmt werden.
Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsänderung sieht die Festlegung präziser Ziele bezüglich Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vor. Diese Kostenziele werden nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre vom Bundesrat festgelegt. Diese und die bereits bestehenden Qualitätsziele sollen parallel weiterentwickelt werden und werden für alle Leistungen sowie nach Kostengruppen – Spitäler (Aufenthalte), Spitäler (ambulant), Ärztinnen und Ärzte (ambulant), Arzneimittel und Pflegeleistungen – festgelegt. Eine Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EKKQ) soll die Entwicklung in den unterschiedlichen Leistungsbereichen und die Einhaltung der Kostenziele überwachen. Sie besteht aus acht Mitgliedern und wird eng mit der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) zusammenarbeiten und zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu den zu treffenden Massnahmen abgeben.
Die Einführung von Kostendämpfungszielen wird laut Bundesrat ausserdem durch weitere Änderungen ergänzt, die dem Bund, den Kantonen und den Tarifpartnern zusätzliche Instrumente zur Dämpfung der Gesundheitskosten an die Hand geben sollen – dies insbesondere im Bereich der Tarifierung und betreffend Sicherstellung der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Der Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» wurde vom Bundesrat bereits im November 2021 vorgelegt, am 29. September 2023 hiess das Parlament diesen Gegenvorschlag auch gut. Mit den Arbeiten zur Umsetzung begann der Bundesrat aber erst nach der Ablehnung der Volksinitiative am 9. Juni 2024. Ob die gesetzten Ziele in Zukunft helfen, Kosten zu bremsen, bleibt offen. (red)
Quelle: Bundesrat
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