
Kasse soll medizinische Produkte aus Europa übernehmen
Die Krankenversicherung soll laut Bundesrat künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Produkten übernehmen, die Versicherte privat im Europäischen Wirtschaftsraum gekauft haben.
Bern. Kostendämpfung und Wettbewerbsförderung – das sind die Ziele eines neuen Vorschlags des Bundesrates. Demnach soll die obligatorische Krankenversicherung (OKP) künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Mitteln und Gegenständen übernehmen, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum privat einkaufen. Aufgrund der teilweise niedrigeren Preise im Ausland könnten so Kosten gedämpft und der Wettbewerb gefördert werden, heisst es in einer Medienmitteilung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) in die Vernehmlassung geschickt.
Dass medizinische Mittel und Gegenstände wie zum Beispiel Verbandmaterial und Orthesen, die eine in der Schweiz versicherte Person privat im Ausland bezieht, heute grundsätzlich nicht vergütet werden, liegt am sogenannten Territorialitätsprinzip. Damit können die Versicherten und die OKP aktuell nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel in Notfällen vom günstigeren Angebot im Ausland profitieren. Der Vorschlag des Bundesrates bezieht sich insbesondere auf Verbrauchsmaterialien, die gut 50 Prozent des Kostenvolumens der von der OKP vergüteten Mittel und Gegenstände ausmachen. Im Jahr 2021 betrug das Kostenvolumen der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) rund 630 Millionen Franken. Der Vorschlag des Bundesrats basiert auf einem Bericht, den er als Antwort auf eine Motion zur Einführung einer Vergütungspflicht für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände in Auftrag gegeben hat.
Der Bundesrat würde die Umsetzung auf Verordnungsstufe regeln und definieren, welche konkreten Mittel und Gegenstände beim Bezug im Europäischen Wirtschaftsraum von den Krankenversicherern vergütet werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 31. März 2025.
Quelle: BAG
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