
Das kostet die Medikamentenverschwendung
Der Nationalrat will etwas gegen die Medikamentenverschwendung unternehmen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider legte am Donnerstag Zahlen vor.
Bern. Bei der Festsetzung des Preises von Medikamenten soll in der Schweiz künftig berücksichtigt werden, ob durch die Packungsgrösse, die Dosisstärke oder die Darreichungsform die Gefahr einer Verschwendung besteht. Auch Parallelimporte sollen das fördern. Mit klaren Mehrheiten habe der Nationalrat am Donnerstag die drei Punkte einer Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit diesen Forderungen angenommen, teilte das Schweizer Parlament mit. Auch der Bundesrat war für die Annahme der Motion. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider rechnete vor, dass zehn bis zwanzig Prozent des Packungsinhalts jeweils nicht benutzt werden würden. Das entspreche einem Wert von 300 bis 600 Millionen Franken.
Konkret will der Nationalrat unter anderem, dass das Bundesamt für Gesundheit bei der Preisfestsetzung eines Medikaments eine allfällige Verschwendung mittels einer Auflage für eine Rückerstattung auf den publizierten Preis berücksichtigt. Auch sollen Medizinalpersonen das Recht bekommen, Medikamente aus dem Ausland einzuführen, wenn dort Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen sind, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen. Diese Medikamente müssten von den Versicherungen vergütet werden.
Ebenfalls am Donnerstag nahm der Nationalrat eine Motion der früheren Aargauer Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen» an. In dem von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) übernommenen Vorstoss verlangt Humbel vom Bundesrat einen Bericht zum genauen Ausmass des Phänomens. (red)
Quelle: Schweizer Parlament
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