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Bund will Epidemiengesetz überarbeiten

Der Bundesrat schlägt eine Gesetzesrevision vor, um Pandemien besser zu bewältigen und vorzubeugen. Was das für Gesundheitsberufe und Patient:innen bedeuten könnte.

Bern. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG) unterbreitet. Ziel ist es, die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien zu schützen. Die Vorlage fokussiert sich vor allem auf die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch übertragbare Krankheiten. Dabei müssen sich beide Ebenen künftig auf Notlagen vorbereiten, etwa mit Krisenplänen. Neu ist vorgesehen, dass der Bundesrat vor Ausrufung einer besonderen Lage das Parlament und die Kantone konsultiert. Kantone bleiben primär für Einschränkungen zuständig, der Bund kann jedoch bei Bedarf schweizweite Massnahmen anordnen.

Zudem sollen der Zugang zu Impfungen erleichtert, die Verwendung anonymisierter Krankenkassendaten ermöglicht und Teile des Covid-19-Gesetzes ins EpG überführt werden. Die Überwachung übertragbarer Krankheiten soll durch digitale und vernetzte Systeme wie Genomsequenzierung und Abwassermonitoring gestärkt werden, um neue Bedrohungen früh zu erkennen und Massnahmen besser beurteilen zu können. Auch die Versorgung mit medizinischen Gütern wird neu geregelt: Der Bund kann bei Versorgungsengpässen selbst Beschaffung oder Herstellung übernehmen und die Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten optimieren.

Das ist aber noch nicht alles: Ein weiterer Schwerpunkt der Revision liegt auf der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und therapieassoziierten Infektionen. Die Bereitstellung neuer Antibiotika soll mit finanziellen Anreizen gefördert werden. Zusätzlich wird der sogenannte One-Health-Ansatz gestärkt, der die Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt gemeinsam betrachtet. Die Gesetzesänderung basiert auf den Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie sowie Rückmeldungen aus einem Vernehmlassungsverfahren. (red)

Quelle: BAG

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