Krankenkassenkosten im zweiten Quartal gestiegen
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Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind von April bis Jun im Jahresvergleich um 0,4 Prozent gestiegen. Ambulante Spitalsbehandlungen wurden wegen Abrechnungsverzögerungen noch nicht berücksichtigt.
Bern. In den vergangenen zwölf Monaten verursachte eine versicherte Person durchschnittlich OKP-Kosten von 4834 Franken. Das sind 21 Franken oder 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahlen beruhen auf den Rechnungen, die von den Versicherern in diesem Zeitraum verarbeitet wurden.
Die Einführung des neuen Gesamttarifsystems für ambulante ärztliche Leistungen Anfang 2026 hat jedoch zu Verzögerungen bei der Abrechnung geführt, insbesondere bei ambulanten Spitalbehandlungen. Dadurch fallen die ausgewiesenen Kosten in diesem Bereich deutlich niedriger aus. Wann die Rückstände aufgeholt werden und wie stark die Kosten tatsächlich gestiegen sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Fast alle Leistungsgruppen verzeichneten höhere Ausgaben. Am stärksten stiegen die Kosten für Leistungen von Spitex-Organisationen mit einem Plus von 14,9 Prozent beziehungsweise 24 Franken pro versicherte Person. Es folgten die Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen mit plus 10,9 Prozent beziehungsweise neun Franken sowie die Physiotherapie mit plus 7,2 Prozent beziehungsweise 13 Franken.
Deutlich rückläufig waren dagegen die Kosten für ambulante Spitalbehandlungen. Sie sanken um 15,7 Prozent oder 150 Franken pro versicherte Person. Der Rückgang ist laut Monitoring vor allem auf die Abrechnungsverzögerungen im Zusammenhang mit dem neuen Tarifsystem zurückzuführen. Auch die Gruppe «Übrige Leistungen» verzeichnete einen Rückgang von 2,1 Prozent beziehungsweise vier Franken. Der Grund dafür ist, dass die Leistungen der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen inzwischen in einer eigenen Gruppe ausgewiesen werden.
Den grössten Anteil an den jährlichen OKP-Kosten von 4834 Franken pro versicherte Person haben ambulante ärztliche Behandlungen mit 1101 Franken. Es folgen Arzneimittel, die über Apotheken oder Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden, mit 913 Franken sowie stationäre Spitalbehandlungen mit 899 Franken.
Für ambulante Spitalbehandlungen wurden 807 Franken pro versicherte Person ausgewiesen. Wegen der Abrechnungsverzögerungen dürfte dieser Wert allerdings deutlich höher ausfallen. (tab)
Quelle: BAG
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