Digitalisierung für bessere Patientenversorgung
Eine Gesetzesänderung ermöglicht es, die Digitalisierung in der Patientenversorgung voranzutreiben. Sie wird vor allem rund um die Medikamentenabgabe Verbesserungen bringen.
Bern. Erst wurden die Bedürfnisse der Patienten, der Krankenversicherer und Leistungserbringer erhoben. Dann beschloss der Bundesrat, Teile des Heilmittelgesetzes so zu ändern, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Sinn der Befragten vorangetrieben werden kann. Die vorgesehenen Änderungen wurden bereits von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) begutachtet und für gut befunden. Verbesserungen wird die Gesetzesänderung rund um die Medikamentenabgabe bringen, erklärt die SGK-N, vor allem werden sie die Medikationssicherheit erhöhen.
So ist geplant, einen verbindlichen elektronischen Medikationsplan für Patienten einzuführen. Dieser soll dazu dienen, den Austausch von Informationen zwischen den Gesundheitsfachpersonen zu verbessern, Fehler zu reduzieren und Wechselwirkungen zwischen Medikamenten rasch zu erkennen. Rezepte für Arzneimittel sollen in Zukunft grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Zudem werden Spitäler dazu verpflichtet, in der Kinderheilkunde elektronische Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen zu nützen.
Die SGK-N merkte noch an, dass die geplanten Digitalisierungsmassnahmen gut auf die laufenden Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen wie DigiSanté und das elektronische Patentendossier abgestimmt und Doppelspurigkeiten vermieden werden müssen. (sst)
Quelle: Schweizerischer Bundesrat
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