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Gesundheitswesen: «Nein» zu automatischem Teuerungsausgleich

Die Teuerung soll sich nicht automatisch auf die Tarife im Gesundheitswesen auswirken. Das hat der Bundesrat nun in einem Bericht festgehalten.

Bern. Die Ärzteschaft, aber auch nichtärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Hebammen werden für ihre Leistungen im Gesundheitswesen über bestimmte Tarife entschädigt. Diese legen die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer gemeinsam fest.

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