Schweiz: Drei Spitäler dürfen Herzunterstützungssysteme implantieren
Bern - Drei Schweizer Spitäler erhalten einen Leistungsauftrag im Bereich Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen: Das Berner Inselspital, das Lausanner Universitätsspital (CHUV) und das Universitätsspital Zürich können diesen Bereich der hochspezialisierten Medizin anbieten.
Das Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin hat diesen Entscheid nach einer Evaluation getroffen, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) kürzlich mitteilte. Sieben Spitäler hatten sich um den Leistungsauftrag beworben. Als Anforderungskriterium hatte ein 15-köpfiges Expertengremium unter anderem festgelegt, dass ein Spital eine Mindestfallzahl von jährlich zehn Behandlungen aufweisen muss.
Die vier nicht berücksichtigten Bewerber – das Universitätsspital Basel, die Genfer Universitätsspitäler, das Luzerner Kantonsspital und die Zürcher Klinik Hirslanden – erfüllten diese Anforderungen laut Evaluationsbericht nicht.
Der Entscheid zugunsten der drei anderen Spitäler sei unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen, der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung der Fallzahlen gefällt worden, argumentiert die GDK. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber sei geprüft worden. Die Zuteilung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ist bis Ende 2028 befristet.
Hochspezialisierte Medizin landesweit geplant
Den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) haben die Kantone gesamtschweizerisch zu planen. Der HSM werden Bereiche zugeordnet, die beispielsweise durch ihre Seltenheit, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Die HSM-Spitalliste ist für die Kantone verbindlich und geht kantonalen Spitallisten vor.
Herzunterstützungssysteme werden unter anderem bei einer terminalen Herzinsuffizienz als Überbrückung bis zum Entscheid für eine Herztransplantation und bis zur effektiven Transplantation eingesetzt. Die Behandlung sei komplex und erfordere eine äusserst intensive Betreuung, hielt die GDK im Januar 2020 fest, als sie den Bereich der HSM zuordnete. In der Schweiz wurden damals pro Jahr 20 bis 40 Herzunterstützungssysteme implantiert oder explantiert. (sda/red)
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