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Gesundheit und Politik

Schweiz: Übergangslösung für neues Psychotherapie-Modell gilt ab 1. Juli

Bern - Psycholog*innen können ab dem 1. Juli ihre Arbeit selbst über die Krankenkassen abrechnen. Ein Teil der Tarifpartner hat kürzlich eine Vereinbarung für die Tarifierung getroffen. Die kantonale Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (GDK) empfiehlt den Kantonen, den Vorschlag im Sinne einer Übergangslösung zu genehmigen.

Allerdings stehen nicht alle Krankenkassen hinter dem neuen Modell. Aus diesem Grund kann der Bundesrat gemäss der GDK den Tarif nicht auf nationaler Ebene festsetzen. Stattdessen müssen die Kantone entscheiden. Es sei enttäuschend, dass sich nicht alle Versicherer der verhandelten Lösung anschliessen würden, hiess es zuletzt vonseiten der GDK.

Den Vorschlag für den Tarif und die Tarifstruktur haben der Krankenkassenverband Curafutura (CSS, Helsana, Sanitas, KPT), die Verbände der Psychologinnen und Psychologen (Psy-Verbände), der Spitalverband H+, und die Einkaufsgemeinschaft HKS, die für Helsana, Sanitas und KPT einen Teil des Einkaufs medizinischer Leistungen durchführt, ausgearbeitet. Nicht mit im Boot ist der Krankenkassenverband Santésuisse (u. a. Visana, Assura, Sympany, Groupe Mutuel).

Ziel: einfachere und schnellere Versorgung

Der Tarif basiert demnach auf einer „«vollständigen und praktikablen Tarifstruktur" » und ermögliche den Psychotherapeuten die Selbstständigkeit. Die GDK empfiehlt den Kantonen, die Lösung bis zum 31. Dezember 2024 als befristete Übergangslösung für alle Krankenversicherungen und alle Leistungserbringer festzusetzen. Wenn jeder Kanton unterschiedliche Lösungen beschliessen würde, könne dies in der Umsetzung und bei der weiteren Entwicklung des Tarifs grosse Unsicherheiten mit sich bringen.

Neu ist, dass die Abrechnung via Krankenkasse möglich wird, wenn ein Arzt die Therapie anordnet. Die Psychotherapeuten müssen zudem eine entsprechende Qualifikation und eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons besitzen.

Bislang können Psychotherapeuten ihre Leistungen nur dann der obligatorischen Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn sie mit einem Arzt, meist einem Psychiater, zusammenarbeiten.

Ziel der Änderung ist es, dass Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten. Langfristig rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehrkosten von rund 170 Millionen Franken. (sda/red)

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