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Wann darf eine Schwangere fernbleiben?

Arbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft

Absenzen in der Schwangerschaft können unterschiedlicher Natur sein. Während bei Krankheit oder Unfall das Gesetz die Möglichkeit eines ärztlichen Zeugnisses für Arbeitsunfähigkeit vorsieht, gibt es bei der Schwangeren noch zusätzlich das Beschäftigungsverbot oder das Fernbleiben auf Verlangen. Im folgenden Artikel sollen die Unterschiede und die Pflichten der betreuenden Ärztin bzw. des betreuenden Arztes hervorgehoben werden.

Das Arbeitsunfähigkeitszeugnis wird durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt, wenn eine Krankheit oder ein Unfall vorliegt. Es ist eine durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Diese Arbeitsunfähigkeit beinhaltet formell die Ursache (Krankheit oder Unfall), den Grad der Arbeitsunfähigkeit (teilweise oder vollständig) und deren voraussichtliche Dauer. Die Lohnfortzahlung wird durch den Arbeitgeber, die Krankentaggeld- oder Unfallversicherung sichergestellt.

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