
Swissmedic warnt vor gefährlichen «Wundermitteln»
Illegale «Schlankheitsmittel» und «Entgiftungspräparate» werden immer öfter auf Social Media angepriesen. Die Swissmedic warnt nun vor den gesundheitsschädlichen Folgen.
Bern. Schlankheitsmittel und Detoxprodukte, die in dubiosen Online-Shops oder über soziale Medien als vermeintliche «Wundermittel» angepriesen werden, können nicht deklarierte pharmazeutische Substanzen enthalten, warnt die Swissmedic. Analysen solcher Präparate wiesen unter anderem regelmässig den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin nach, der aufgrund des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses 2010 weltweit vom Markt genommen wurde. Die illegal über das Internet vertriebenen Produkte enthalten oft deutlich mehr Sibutramin, als die verschreibungspflichtigen Arzneimittel früher enthielten – entsprechend hoch ist das Gesundheitsrisiko, heisst es von der Swissmedic. Immer wieder würden die Behörde Meldungen über unerwünschte Wirkungen wie Herzrasen, Übelkeit oder Mundtrockenheit erreichen. Illegale Importe dieser Mittel seien in letzter Zeit angestiegen.
Im Sommer 2024 wurde ein in die Schweiz importiertes Präparat mit dem Namen «MAX Slim 7 Days» beschlagnahmt, das einen Sibutramingehalt von circa 103 mg pro Kapsel enthielt. Das ist siebenmal mehr und damit deutlich höher als die ehemals zugelassene maximale Tagesdosis der Fertigarzneimittel. Die Packungsangaben enthalten keinerlei Hinweise auf pharmazeutisch aktive Substanzen, der Inhalt des inzwischen verbotenen Wirkstoffs wird verschwiegen. Unseriöse und potenziell gesundheitsschädliche Präparate liessen sich über folgende Anhaltspunkte erkennen: übertriebene, unrealistische Wirkversprechen, «dubiose» Herkunft, fehlende Kontaktangaben, Verkauf nur via soziale Medien oder Messenger-Dienste, Hinweise auf der Verpackung, dass das Präparat nicht von Kindern oder Schwangeren eingenommen werden darf. Die Swissmedic warnt grundsätzlich vor jeglichem Bezug von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus unbekannten Quellen im Internet und aus sozialen Netzwerken. (red)
Quelle: Swissmedic
Das könnte Sie auch interessieren:
Psychische Erkrankungen lösen Kostenlawine aus
Eine aktuelle Studie belegt europaweit enorme Spitalskosten, die durch körperliche Begleiterkrankungen bei psychischen Störungen entstehen.
Komplementärmedizin bleibt im Leistungskatalog
Die Grundversicherung soll weiterhin komplementärmedizinische Behandlungen übernehmen. Eine individuelle Wahlfreiheit lehnt der Ständerat ab.
Neuer Apothekertarif fördert Abgabe von Biosimilars
Ein neuer Apothekertarif soll ab 2026 gelten und Biosimilars sowie sichere Medikamentenabgabe fördern. Er wurde gemeinsam von Krankenversicherern und Apotheker:innenschaft überarbeitet ...