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Das Ende der Übergangszeit naht

Sachkundenachweis zur Anwendung von nichtionisierender Strahlung und Schall

Die Anwendung von nichtionisierender Strahlung und Schall führt in der Medizin- und Kosmetikbranche zu Risiken für Patienten, welche in der Gesetzgebung bisher nur unzureichend berücksichtigt wurden. Nach einer Zeit der Übergangsregelungen müssen Nichtmediziner ab 1. Juni 2024 für kosmetische Behandlungen einen Sachkundenachweis erbringen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Anforderungen in einem sich wandelnden Umfeld.

Häufig hinkt die Gesetzgebung den rasanten technologischen Entwicklungen hinterher, was zu Unklarheiten und potenzieller unsachgemässer Nutzung gefährlicher Technologien führen kann. Ein klares Beispiel dafür ist die Anwendung von nichtionisierender Strahlung und Schall in der Medizin- und Kosmetikbranche.

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