
Schweiz: Parlament will Spitäler nach Ertragseinbussen durch Pandemie nicht entschädigen
Bern - Nach Auffassung des Parlaments muss der Bund Spitäler für Ertragsausfälle wegen der von ihm angeordneten Behandlungsverbote während der Covid-19-Pandemie nicht entschädigen. Der Nationalrat hat vier kantonale Initiativen mit klarer Mehrheit abgelehnt. Sie sind damit vom Tisch.
Im Frühjahr 2020, nachdem das neue Coronavirus in der Schweiz angekommen war, hatte der Bundesrat den Spitälern per Verordnung nicht dringende Eingriffe untersagt, damit Kapazitäten für die Behandlung von an Covid-19 Erkrankten frei blieben. Zu Beginn der Pandemie waren die Intensivstationen vielerorts stark gefordert.
Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen und Tessin verlangten mit ihren Standesinitiativen vom Bund, sich an den dadurch entstandenen Ertragsausfällen zu beteiligen. Tessin und Basel-Stadt forderten auch eine Bundesbeteiligung an den Kosten für die Bereitstellung von Spitalkapazitäten für Covid-19-Patienten.
Vorhalteleistungen der Spitäler massgebend
Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) hatte dem Rat ein Nein beantragt. Laut einer Studie von Swiss Economics im Auftrag des Bundes bewege sich der pandemiebedingte Gewinnrückgang der Allgemeinspitäler in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken. Das seien weniger als 2,5 Prozent des Umsatzes.
Für den Gewinnrückgang seien eher Vorhalteleistungen der Spitäler als die Ausfälle wegen des vorübergehenden Verhandlungsverbots massgebend, hielt die Mehrheit fest. Die Bereitstellung von Behandlungskapazitäten sei Sache der Kantone. Der Bund habe zudem die Kosten der Pandemie überwiegend allein getragen.
Der Ständerat hatte die vier Standesinitiativen Ende 2021 abgelehnt. Mit dem Nein des Nationalrates sind sie nun vom Tisch. (sda/red)
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