Welche Initiativen der Bundesrat ablehnt und warum
Gleich mehrere Volksinitiativen mit Bezug zur Gesundheitsversorgung stehen am 9. Juni zur Abstimmung. Jetzt hat der Bundesrat seine Position dazu vorgelegt.
Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürger:innen unter anderem über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitssystem (Kostenbremse-Initiative)» ab. Die Initiative will die steigenden Gesundheitskosten und damit auch das Wachstum der Krankenkassenprämien bremsen. Eine Kostenbremse soll dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen, als die Löhne und die Wirtschaft wachsen. Diese Kostenbremse ist für Bundesrat und Parlament zu starr, weil sie Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt nicht berücksichtigt. Daher wird empfohlen, die Initiative abzulehnen, wie am Freitag bekannt gegeben worden ist. Wie berichtet lehnt auch die FMH die Initiative ab: «Die Kostenbremse-Initiative koppelt einen Kostendeckel an die Konjunktur. Das ist ein fataler Fehler und eine Katastrophe für die Gesundheitsversorgung der Schweiz. Wäre die Kostenbremse-Initiative im Jahr 2000 eingeführt worden, würde heute über ein Drittel der Leistungen der Grundversicherung nicht mehr vergütet. Rationierung und lange Wartezeiten in der Grundversicherung wären die Folge», sagt FMH-Präsidentin Yvonne Gilli im Wochenbulletin-Interview.
Der Bundesrat lehnt aber auch die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab, über die ebenfalls am 9. Juni abgestimmt wird. Die Initiative fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden muss. Die dafür nötigen Prämienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Beiträge so mehrheitlich vom Bund übernommen werden müssten. Zudem enthalte die Initiative keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten.
Ablehnung kam am Freitag vom Bundesrat auch zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Die Initiative verlangt allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Hintergrund sind die Entwicklungen und Massnahmen während der Pandemie. Der Initiativtext spricht aber nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst nach Ansicht des Bundesrates damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb die Initiative zur Ablehnung, weil ihr Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert sei. Zudem sei unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei. (rüm)
Quellen: Medienmitteilung des Bundesrates
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