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Patient:innenverfügung: Krankenkassen sollen Beratung zahlen

Die Beratung zur Patient:innenverfügung soll laut einem St. Galler FDP-Nationalrat in den Leistungskatalog. Die grosse Kammer stimmte nun darüber ab.

Bern. Ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Patient:innenverfügung sollen im Leistungskatalog aufgenommen und in Zukunft von den Krankenkassen übernommen werden. Der St. Galler FDP-Nationalrat Marcel Dobler hatte eine entsprechende parlamentarische Initiative eingebracht, die die grosse Kammer nun mit 103 zu 80 Stimmen bei neun Enthaltungen annahm. Die Initiative geht damit an den Ständerat. Stimmt auch er zu, kann die zuständige Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage erarbeiten, stimmt er nicht zu, ist die Initiative vom Tisch. Grund für die Initiative war laut Dobler die Tatsache, dass der Bund selbst eine ärztliche Beratung zur Patient:innenverfügung empfehle. Es sei daher nicht konsistent, wenn sie nicht einheitlich zum Leistungskatalog der Krankenversicherung gehöre.
Auch die Gesundheitskommission des Nationalrats empfahl die Initiative – mit 13 zu 7 Stimmen bei vier Enthaltungen – zur Annahme. Durch derartige Verfügungen würden Angehörige, Ärzt:innen und Pflegepersonal entlastet, argumentierte sie. Zudem könne dadurch die Organspende gefördert werden. Eine SVP-Minderheit beantragte die Ablehnung der Initiative, da sie steigende Kosten und Krankenkassenprämien fürchtete. Zudem könnten Ärzt:innen derartige Beratungsgespräche schon heute abrechnen, sofern die Beratung im Zusammenhang mit einer konkreten Krankheit stehe. Abgesehen von dieser Situation sei jede Person selbst für die Verfügung verantwortlich. (red)

Quelle: Medienmitteilung des Schweizer Parlaments

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