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Schmerztherapie

Cannabis in der Hausarztpraxis

Die Rehabilitierung von Cannabis in der Medizin hat sich abgezeichnet. Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vereinfacht sich die Verschreibung, zudem liegen Therapieempfehlungen für einzelne Krankheitsbilder vor. Ein Knackpunkt bleibt neben der Kostenübernahme die Fahreignung der Betroffenen.

Bis vor Kurzem war für die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) notwendig. Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) hat der Bund auf die starke Zunahme von Ausnahmebewilligungen reagiert. Damit fallen Cannabisarzneimittel zukünftig in den Zuständigkeitsbereich der Swissmedic und die Verschreibung erfolgt – analog zu den Opiaten – mittels Betäubungsmittelrezept. Die Änderung des BtmG tritt frühestens Mitte 2022 in Kraft. Geplant ist zudem ein Meldesystem, mit dem Ärztinnen und Ärzte Daten zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln erfassen.

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